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Lexikon - Gesetzliche Krankenversicherung

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Gesetzliche Krankenversicherung

GKV ist die Abkürzung für die Gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist in verschiedene Kassenarten unterteilt und steht unterschiedlichen Personen und Berufsgruppen offen. Die Leistungen der gesetzl. Krankenkversicherungen sind für alle Mitglieder einer Kasse gleich und bieten Schutz für die allgemeine Grundversorgung der Versicherten. Es ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge richten sich allein nach der Höhe des Einkommens. Dieses entfällt allerdings bei Überschreitung einer bestimmten Jahreseinkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Arbeitnehmer können sich freiwillig versichern, dabei bezieht sich die Beitragsberechnung auf alle Einkünfte des Versicherten .



siehe:Private Krankenversicherung, Auslandskrankenversicherung

Abkürzungen
Auslandskrankenversicherung
Geltungsbereich von PKV und GKV
Gesetzliche Pflegeversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Implantate
Krankenfahrstuhl
Krankentagegeld
Krankenversicherung
Kur
LVA
Pflegeversicherung
Pflichtversicherungen
Private Krankenversicherung
Private Studentische Krankenversicherung
Rehabilitationskur
Sachkundeprüfung
Unfallversicherung
Zusatzversicherung
krankheitsbedingter Verdienstausfall
Übernahme Mehrkosten freie Krankenhauswahl

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